Racial Profiling muss abgeschafft werden!

„Die Praxis des ‚Racial Profiling‘ gehört abgeschafft, da es Menschen aufgrund ihres Aussehens und Auftretens diskriminiert. Das öffnet dem Rassismus Türen, die wir schnellstens wieder zuschlagen müssen“, so Anna Pfeiffer, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO.

Unter ‚Racial Profiling’ (auch: ‚Ethnischem Profiling’) versteht man polizeiliche Maßnahmen, die auf phänotypischen, ethnischen und religiösen Merkmalen und/oder einer unterstellten nationalen Herkunft einer Person beruhen. Dazu gehören beispielsweise Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen. Dieses Vorgehen ist für das Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Ausdruck des institutionalisierten Rassismus in Deutschland, denn es stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie sämtlichen betroffenen Gästen dar. Auch Menschen aus unserem Verband machen vermehrt solche Erfahrungen. Wir kritisieren diese Praxis scharf und stellen fest, dass sie nicht mit dem Art.3 Abs. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. Deshalb muss sie abgeschafft werden.

Wir fordern die Bundespolitik auf: 1. Den § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes abzuschaffen, da er verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt. 2. In den § 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes das ‚Racial Profiling’ als Diskriminierungstatbestand aufzunehmen. 3. Melde- und Beschwerdestrukturen für alle Menschen zu schaffen, deren Menschenrechte durch rassistische polizeiliche Eingriffe beschnitten werden. 4. Interkulturelles Training flächendeckend in die Aus- und Weiterbildung der Polizei aufzunehmen. Hierdurch würden Polizist*innen befähigt, ihre hoheitlichen Aufgaben reflektierter und ohne ‚Racial Profiling’ ausführen können.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte gab bereits 2013 zahlreiche entsprechende Empfehlungen an Gesetzgebung, Gerichte und Polizei.

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